KfW-Programm 358/359: BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit

Porträtfoto von Suleika Preikschat, Managing Director Privatkundengeschäft, Interhyp AGvon Suleika Preikschat, Managing Director Privatkundengeschäft

Mit Einzelmaßnahmen, die Ihr Zuhause energieeffizienter machen, leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Gleichzeitig profitieren Sie von dauerhaft reduzierten Energiekosten und dem Werterhalt Ihrer Immobilie. Um diese Investition für Sie leistbarer zu machen, unterstützt Sie das KfW-Programm 358/359 mit einem zinsgünstigen Ergänzungskredit.


Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohnung
  • Für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden
  • Nur zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung
  • Zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro
  • Ob eine Förderung für Sie infrage kommt, klärt Interhyp individuell mit dem finanzierenden Darlehensgeber im Rahmen Ihrer Finanzierung.

Was wird gefördert?

  • Sanierungsvorhaben an Bestandsimmobilien gemäß der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).
  • Voraussetzung: Das Vorhaben wurde bereits geprüft und bewilligt. Eine Förderzusage der KfW oder des BAFA, die nach den ab 1. Januar 2024 geltenden neuen Förderbedingungen der BEG EM erteilt wurde, liegt vor.

Wer wird gefördert?

  • KfW-Programm 359: Privatpersonen (auch zur Miete) und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • KfW-Programm 359: Verschiedene Unternehmens- und Organisationsformen
  • KfW-Programm 358: Eigentümerinnen und Eigentümer, die die Immobilie selbst nutzen und deren Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet

Nicht gefördert werden Einrichtungen des Bundes, der Bundesländer und politische Parteien.

Wann wird gefördert?

Die Antragstellung ist vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort möglich, wenn für das geplante Vorhaben bereits eine zugesagte aber noch nicht ausgezahlte Zuschussförderung vorliegt. Gültig sind nur Zusagen der KfW oder des BAFA, die nach den ab 1. Januar 2024 geltenden neuen Förderbedingungen der „BEG EM“ erteilt wurden. Die Zusage darf nicht älter als zwölf Monate sein.

Übergangsregelung für die Förderung von Heizungstechnik: Bis einschließlich 30. November 2024 dürfen Kreditanträge auch nachträglich gestellt werden, wenn der Baubeginn zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024 erfolgt ist.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erhalten Sie in Form eines zinsverbilligten Kredits zu attraktiven Konditionen. Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert, die Kredithöhe beträgt maximal 120.000 Euro je Wohneinheit. Die KfW vergibt diesen Kredit nicht direkt an Sie, sondern über Ihren finanzierenden Darlehensgeber.

Wie ist der Ablauf?

1. Vorliegende Förderzusage

Bereiten Sie die notwendigen Unterlagen für den Förderantrag vor. Entscheidend ist dabei die vorliegende Zusage der KfW oder des BAFA, die nach den ab 1. Januar 2024 geltenden neuen Förderbedingungen der „BEG EM“ erteilt wurde und nicht älter als zwölf Monate ist.

2. Finanzierungsplanung

Erstellen Sie eine umfassende Finanzierungsplanung für Ihr Vorhaben. Wir begleiten Sie dabei Schritt für Schritt, vergleichen die Konditionen von über 500 Darlehensgebern für Sie und beziehen mögliche Förderungen mit ein.

3. Antrag und Kreditvertrag

Ihre Beraterin oder Ihr Berater regelt die Formalitäten mit dem Darlehensgeber. Sie erhalten den Finanzierungsvertrag zur Unterschrift – dieser enthält auch die Einbindung der KfW-Förderung.

4. Zusage und Auszahlung

Nach der Antragsgenehmigung wird der KfW-Kredit über Ihren Finanzierungspartner ausgezahlt. Sie können diesen in einer Summe oder in Teilen abrufen, um ihn innerhalb von 12 Monaten nach Zusage (Verlängerung auf bis zu 24 Monate möglich) für den festgelegten Verwendungszweck einzusetzen.

5. Umsetzung des Vorhabens

Nach der Kreditzusage starten Sie mit der Umsetzung der geplanten Sanierungsmaßnahmen.

6. Dokumentation und Nachweise

Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf, um diese nach Abschluss der KfW vorzulegen.

Ist das Förderprogramm kombinierbar?

Als Ergänzungskredit wird das KfW-Programm 358/359 mit der bereits vorliegenden Förderung kombiniert. Weitere Kombinationen sind nicht möglich. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie dazu gerne.

Was sind die Vor- und Nachteile?

Vorteile

Nachteile

  • Finanzielle Unterstützung durch zinsgünstige Kredite in Höhe von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit
  • Flexible Laufzeiten von bis zu 5, 10, 25 oder 35 Jahren mit optionalen tilgungsfreien Jahren zu Beginn
  • Mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit für Umwelt- sowie Klimaschutz bei gleichzeitig reduzierten Energiekosten
  • Attraktive Ergänzung für bereits geförderte Vorhaben
  • Erhöhter administrativer Aufwand zur Erfüllung der Anforderungen und Nachweiserbringung

Welche Förderung passt zu ihrem Vorhaben?

Unsere Expertinnen und Experten finden gemeinsam mit Ihnen die optimalen Förderungen und binden sie direkt in Ihre Finanzierung ein. Neben der Finanzierung unterstützen Sie unsere Partner mit Energieberatung, Gutachten oder Unterlagenservice – und weiteren passenden Leistungen rund um Kauf, Finanzierung und Modernisierung Ihrer Immobilie.

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Weitere Fördermöglichkeiten

Ein Mann schaut aus dem Fenster seiner Immobilie nach draußen.
Weitere KfW-Förderprogramme

Die KfW bietet zahlreiche Förderprogramme für Bau, Kauf und Modernisierung. Verschaffen Sie sich einen Überblick und finden Sie das passende Programm für Ihr Vorhaben.

Ein Mann zeigt einer Frau etwas auf einem Bildschirm.
BAFA-Förderung

Die BAFA-Förderung ist ein Zuschuss, mit dem Einzelmaßnahmen gefördert werden, die für energieeffizientere Gebäude sorgen.

Ein Mehrfamilienhaus mit einem kleinen Park davor.
Regionale Fördermittel

Neben dem im ganzen Bundesgebiet zugänglichen Fördermitteln der KfW gibt es noch weitere, regionale Fördermittel für Baufinanzierungen, die auf Ebene der Bundesländer und Kommunen vergeben werden.

Ein Mann sitzt in einem Sessel, hat einen Laptop in der Hand und Kopfhörer auf.
Wohn-Riester

Wohn-Riester ist eine staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Der Staat unterstützt beim Kauf, Bau oder beim altersgerechten Umbau einer selbstgenutzten Immobilie.

Auf dem Bild hält eine Person einen 20€-, 50€- und 100€-Schein in der Hand.
Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsprämie ist ein Zuschuss zum Bausparvertrag und fördert jeden, der ein Eigenheim bauen, kaufen oder renovieren möchte.

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